Algemene voorwaarden
chalet-weber-renesse.de
(Per 10.02.2021)
Reserveringsbevestiging / Huurcontract
De reservering van het chalet is juridisch bindend na ontvangst van de reserveringsbesvestiging / huurovereenkomst en na betaling
van de aanbetaling. Door de aanbetaling over te maken, aanvaardt de huurder de voorwaarden als bindend.
Aanbetaling
De prijs werd gecommuniceerd met de reserveringsbevestiging / huurcontract en bestaat uit een huurprijs (inclusief
kosten voor verbruik (elektriciteit, water, gas) plus eindschoonmaak en toeristenbelasting.
Die an den Park zu entrichtende Touristengebühr i.H.v. € 4,50 pro Nacht und
Person ab zwei Jahren, ist zusätzlich direkt an der Rezeption zu entrichten, bzw. per
Überweisung vorab an den Park und ist nicht Bestandteil des genannten
Übernachtungspreises.
De toeristenbelasting die aan het park moet worden betaald (€ 4,50 per nacht en persoon vanaf twee jaar, dient eveneens direct bij de receptie of per bankoverschrijving vooraf aan het park te worden betaald en maakt geen deel uit van de vermelde huurprijs. De aanbetaling van 30% van het totale bedrag dient direct na teruggave van de reserveringsbevestiging / huurcontract te worden overgemaakt op de aangegeven rekening. Het resterende bedrag dient zes weken voor aankomst te worden betaald.
Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis bei Anreise in bar zu zahlen. Es wird eine Kaution in Höhe von Euro 150,00 zusammen mit der Restzahlung erhoben. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Übergabe innerhalb von 14 Tagen nach Abreise zurücküberwiesen.
An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Chalet ab 15.30 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Chalet ausnahmsweise
nicht pünktlich um 15.30 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist das Chalet
ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
Mietobjekt
Unter www.chalet-weber-renesse.de sind unsere Chalets mit entsprechenden Bildern unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Die jeweilige Ausstattung ist daraus ebenfalls ersichtlich und beschrieben.
Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand des
Chalets und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft
anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen. Für verlorengegangene Schlüssel berechnet der
Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro. Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen des Chalets einbruch-, sturm-
und regensicher zu schließen. Das gilt auch für vorhandene Markisen oder
Pavillondächer, die einzufahren, bzw. abzunehmen sind oder Sonnenschirme, die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders
bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungs-gegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner
Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Chalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der Reglements des Parks etc. sowie bei Nichtzahlung des vollen Übernachtungspreises, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Übernachtungspreis bleibt bei dem Vermieter.
Aufenthalt
Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Park angegebenen Personenzahl genutzt werden. Bei
Überbelegung haben, sowohl der Park als auch der
Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis
einzuziehen.
Campingplatzordnung
Haustiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt.
Es gilt die Campingplatzordnung des Platzbetreibers, einzusehen auf der Homepage: www.julianahoeve.de
Während der Nachtruhe zwischen 23.00 Uhr und 07.00h darf der Platz nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden, die Schranke am Parkeingang ist während dieser Zeit geschlossen.
Im Park gibt es Mülltrennung.
Reiserücktritt
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird empfohlen.
Sollten Sie stornieren, egal aus welchen Gründen, und wir das Chalet nicht anderweitig vermoiten können, sind wir berechtigt, folgende Stornokosten zu berechnen:
Rücktritt bis zum 60.Tag vor Mietbeginn:30% des Mietpreises
Rücktritt bis zum 45.Tag vor Mietbeginn:50% des Mietpreises
Rücktritt bis zum 30.Tag vor Mietbeginn:70% des Mietpreises
Rücktritt bis zum 14.Tag vor Mietbeginn:80% des Mietpreises
Rücktritt bis zum 07.Tag vor Mietbeginn:90% des Mietpreises
Später als 7 Tage vor Mietbeginn:100% des Mietpreises
Storno-/Bearbeitungsgebühren immer EUR 80,00, egal aus welchem Grund die Stornierung erfolgt und auch bei anderweitiger Vermietung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist eine jederzeitige kostenlose Stornierung möglich, falls es ein Beherbergungs- oder Einreiseverbot gibt oder der Park geschlossen
ist. Bereits erhaltene Zahlungen werden in diesem Fall abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge:
Die Nutzung des
Stromnetzes und der Stromanschlüsse am Chalet für das Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist aus Brandschutzgründen verboten, da die Stromleitungen hierfür nicht ausgelegt sind.
Nutzen Sie bitte die hierfür installierte Ladestation vor der Rezeption von Julianahoeve.
Bei Verstößen, werden die Kosten für die Beaufragung eines Fachbetriebes für die Überprüfung sowie die Behebung eines eventuellen Schadens von uns und von Camping Julianahoeve in Rechnung
gestellt.
Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für
Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem
Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig
verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache
Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung),
insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung,
Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt
durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von chalet-weber-renesse.de
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Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon
unberührt und weiterhin gültig.
Leverkusen, 10.02.2021